



Die CE-Kennzeichnung
Die CE-Kennzeichnung stellt einen Pass für das Produkt im gesamten Europäischen
Wirtschaftsraum (EWR) dar. Sie umfasst alle rechtlichen Anforderungen
an die sich die betreffende harmonisierte technische Spezifikation
richtet, die in allen EU-Mitgliedsländern maßgebend ist.
Die CE-Kennzeichnung ersetzt alle verbindlichen, nationalen Übereinstimmungszeichen,
z.B. in Deutschland das Ü-Zeichen. In nationalen oder regionalen
Bauordnungen dürfen keine zusätzlichen Anforderungen gestellt
werden. Nationale Bauregelungen, die nicht den europäischen Regelungen
entsprechen oder auf der Weiterverwendung nationaler Verfahren bestehen,
müssen entsprechend angepasst werden.
Durch die CE-Kennzeichnung wird für die Hersteller durch folgende Instrumente
ein gemeinsames Umfeld geschaffen:
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